Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grds ab 1. 5. 2014 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:
Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren (gilt bereits ab 1. 4. 2014, BGBl II 2014/126);Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren (BGBl II 2014/127);