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Nebenbeschäftigung von Kfz-Mechanikern

ArbeitsrechtARD 4972/8/98 Heft 4972 v. 9.10.1998

( GewO § 82 lit e ) Der einmalige Erwerb eines Pkw, für den auch der Arbeitgeber Interesse zeigt, sowie gelegentliche Nebenbeschäftigungen eines Kfz-Mechanikers stellen keine der Verwendung beim Gewerbe des Arbeitgebers abträglichen Nebengeschäfte dar.

OLG Wien 7 Ra 21/98d v. 13.03.1998

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