(Art 18 Abs 2 B-VG, § 13 Abs 4 EZG, §§ 1 ff Zuteilungsverordnung) § 13 Abs 4 EZG (BGBl I 2004/46) wird als verfassungswidrig aufgehoben, weil der Nationale Zuteilungsplan von Emissionszertifikaten als funktionell und organisatorisch gemischte Rechtsquelle, die auch Vorgaben der Europäischen Kommission beinhaltet, gegen den Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtquellensystems verstößt. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2007 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

