In dem 2019 gegen die Niederlande ergangenen Urteil in der Rechtssache Tjebbes hat der EuGH die Auffassung vertreten, dass auch bei einem Ex-lege-Verlust der Staatsbürgerschaft, der einen solchen der Unionsbürgerschaft zur Folge hätte, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen ist. Eine solche sei im vorliegenden Fall nachträglich vorzunehmen gewesen und könne auch die rückwirkende Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft beinhalten. Die vorliegende Entscheidung ist auch für das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht von Bedeutung, da § 27 StbG einen solchen Verlusttatbestand kennt. Dies ist bei willentlicher Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit der Fall. Der vorliegende Beitrag soll die Entscheidung analysieren und dabei insb der Frage nachgehen, ob das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht den vom EuGH entwickelten Vorgaben entspricht. Zentral ist dabei, in welchen Fällen ein vorheriger Antrag auf Beibehaltung der österr Staatsbürgerschaft gem § 28 StbG in Betracht kommt und ob diese Möglichkeit ausreicht oder jedenfalls eine nach Eintritt des Verlusts zu erfolgende Interessensabwägung vorgesehen werden muss.