Volksanwältin kritisiert Kosten bei Grunderwerb
Volksanwältin Gertrude Brinek kritisiert die obligate Einschaltung eines Notars oder Rechtsanwalts beim Erwerb eines Grundstücks. Indem fast immer ein Rechtsberater die Grunderwerbsteuererklärung einbringen müsse, entstünden dem Käufer zusätzliche Honorarkosten. Das Finanzministerium hat die Regelung unter anderem damit begründet, dass dadurch die Daten zur Erhebung der Immobilienertragsteuer in entsprechender Qualität übermittelt, Verfahren beschleunigt würden. Brinek hält es jedoch nicht für gerechtfertigt, den Käufer dafür zahlen zu lassen. Die Finanzämter könnten die Daten selbst aus den Kaufverträgen ermitteln, Unterschriften könnten billiger am Bezirksgericht beglaubigt werden.

