Wien. Während der Arbeitgeber die Kosten für die Garage am Arbeitsplatz steuerlich geltend machen kann, gilt dies für den Arbeitnehmer keineswegs – so jedenfalls bisher der Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Wien. Während der Arbeitgeber die Kosten für die Garage am Arbeitsplatz steuerlich geltend machen kann, gilt dies für den Arbeitnehmer keineswegs – so jedenfalls bisher der Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
