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Nachhilfeunterricht ist kein Werk

SozialversicherungARD 5515/10/2004 Heft 5515 v. 27.7.2004

§ 4 Abs 4 ASVG - Schuldet ein in einem Nachhilfeinstitut beschäftigter Nachhilfelehrer das Bemühen, den Schülern den Lehrstoff verständlich zu machen, schuldet er Dienstleistungen, nicht aber einen Erfolg, und unterliegt als freier Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 ASVG der Versicherung. VwGH 26.05.2004, 2003/08/0149. (Beschwerde abgewiesen)

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