( MRG § 46a Abs 2 ) Ist der Hauptmieter eines Geschäftslokals vor dem 1. 3. 1994 verstorben, kann die stufenweise Anhebung des Hauptmietzins es beim Erben des Unternehmens nicht erfolgen. OGH 5 Ob 2307/96t v. 08.10.1996.
( MRG § 46a Abs 2 ) Ist der Hauptmieter eines Geschäftslokals vor dem 1. 3. 1994 verstorben, kann die stufenweise Anhebung des Hauptmietzins es beim Erben des Unternehmens nicht erfolgen. OGH 5 Ob 2307/96t v. 08.10.1996.