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Motivkündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 85 Heft 3 v. 1.3.1984

ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit b

1. Die Tätigkeit in Gewerkschaften bedeutet, daß im Rahmen einer gewerkschaftlichen Organisation Tätigkeiten entfaltet werden oder in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft erfolgen oder funktional dem Aufgabenbereich der Gewerkschaft entsprechen.

Seite 85


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