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Mittelbare Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Betriebspensionsleistungen

ArbeitsrechtARD 5003/4/99 Heft 5003 v. 12.2.1999

( GlbG § 2 Abs 1, Banken-PKV § 13 ) Die in § 13 Pensionskassenkollektivvertrag (PKV) gegenüber Vollzeitbeschäftigten in Banken enthaltene Schlechterstellung von teilzeitbeschäftigten Bankangestellten bei Pensionsleistungen auf Grund betrieblicher Pensionsvorsorgemaßnahmen stellt eine mittelbare Diskriminierung gemäß § 2 Abs 1 Z 2 GlbG dar, wenn der weitaus überwiegende Teil der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Bankenbereich Frauen sind.

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