( EStG § 6 Z 4 ) Entsteht an einem zunächst im Alleineigentum stehenden, teilweise (60%) betrieblich bzw. unternehmerisch genutzten Gebäude durch Schenkung eines Teiles (40%) Miteigentum, kommt eine Entnahme nicht in Betracht.
BMF v. 26.11.1998
( EStG § 6 Z 4 ) Entsteht an einem zunächst im Alleineigentum stehenden, teilweise (60%) betrieblich bzw. unternehmerisch genutzten Gebäude durch Schenkung eines Teiles (40%) Miteigentum, kommt eine Entnahme nicht in Betracht.
BMF v. 26.11.1998