Eine praktisch und dogmatisch bedeutsame Frage zum Betriebsübergang ist jene nach der Missbräuchlichkeit des Betriebsüberganges, wenn dieser die Verschlechterung der kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen bezweckt. Das ASG Wien sieht einen solchen Betriebsübergang insb innerhalb eines Konzerns als missbräuchlich und nichtig an, wobei als Rechtsfolge der Arbeitsvertragsübergang auf den Übernehmer entfallen soll. Der OGH hat sich dazu bislang noch nicht klar geäußert, sondern bloß (obiter) ausgesprochen, dass im Einzelfall ein Betriebsübergang rechtsmissbräuchlich sein könne und diesfalls ein Widerspruchsrecht der AN gegen den Arbeitsvertragsübergang bestehe. Die These vom rechtsmissbräuchlichen Betriebsübergang ist für viele Umstrukturierungen relevant, weil solche Maßnahmen häufig den Wechsel zu einem für den AG günstigeren KollV bezwecken. Dies gilt insb für konzerninterne Betriebsübergänge. Die These ist aber auch für die Dogmatik des kollektiven Arbeitsrechts insgesamt relevant, weil sie letztlich auf eine Motivkontrolle für unternehmerische Umstrukturierungen hinausläuft. Die Frage verdient daher eine vertiefte Erörterung.