Die EU-Richtlinie 2019/1937/EU war innerstaatlich bis spätestens 17.12.2021 umzusetzen. Österreich war mit der Umsetzung länger im Verzug. Mit 3.6.2022 begann schlussendlich die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Bundesgesetzes über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz, kurz „HSchG“). Diese Frist endete mit 15.7.2022. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den Schutz eines Hinweisgebers und geht auf das Missbrauchspotential von Hinweisgebersystemen ein.