§ 7 Abs 1 lit b vlbg BauG 2001
Soll ein alter, konsentierter Gebäudeteil umgebaut werden, kann eine Ausnahme von den vorgeschriebenen Abstandsflächen zugelassen werden, wenn keine in den Mindestabstand weiter hineinreichende neue Bebauung erfolgt.
VwGH 15.4.2010, 2006/06/0152