(ASVG § 205) Die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Hautkrankheit als Berufskrankheit oder Folge eines Arbeitsunfalles ist durch medizinische Einschätzung abstrakt zu ermitteln.
OGH 10 Ob S 161/95 v. 20.09.1995
Mag auch die Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Hautkrankheiten auf größere Schwierigkeiten stoßen als in anderen Fällen, ist diese dennoch auch in diesem Fall abstrakt durch medizinische Einschätzung zu ermitteln.