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Mietzinsminderungsrecht - konkludenter Verzicht

RechtsprechungABGBwobl 2007/46wobl 2007, 117 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 863, § 1096, § 1111, § 1117, § 1431 ABGB:

Bezahlte der Mieter trotz Kenntnis von der eingetretenen Schimmelbildung den Bestandzins über vier Jahre hindurch ohne Vorbehalt, wenngleich er die Mängelbehebung wiederholt forderte, so kann dies als konkludenter Verzicht des Rückforderungsrechts gewertet werden.

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