§ 12a Abs 1 MRG
Die Einbringung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens einer GesBR in eine GmbH führt zum Mietrechtsübergang und kann den Vermieter zur Anhebung des Hauptmietzinses wegen Unternehmensveräußerung berechtigen, auch wenn die bisherigen Mitmieter die einzigen Gesellschafter der GmbH sind.