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Räumungsklage gegen Unterbestandnehmer nach Wegfall des Hauptbestandvertrags

WirtschaftsrechtJudikatur Miet- & WohnrechtRdW 2005/453RdW 2005, 420 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 366 ABGB

§ 568 ZPO

Solange das Bestandverhältnis aufrecht ist, hat der Bestandgeber keinen unmittelbaren Räumungsanspruch gegen einen Dritten, der das Bestandobjekt mit Zustimmung des Bestandnehmers benützt (hier: Unterbestandnehmer). Ist hingegen der Hauptbestandvertrag beendet, kann der Unterbestandnehmer unmittelbar auf Räumung geklagt werden, auch wenn das Unterbestandverhältnis weiterhin aufrecht bleibt.

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