BMF 07 0101/16-IV/7/95 v. 07.12.1995
Ein Steuerpflichtiger, der bei einem großen Bankinstitut in der Funktion eines Vorstands der Auslandsabteilung tätig ist, hat beim Finanzamt schriftlich um Auskunft ersucht, ob er Aufwendungen für die Miete von Bildern (Kunstwerke), die er in seinem ausschließlich beruflich genutzten Büro am Arbeitsplatz in der Bank zur Ausschmückung des Raumes verwenden will, als Werbungskosten anerkannt erhält.