(EStG § 16 Abs. 1) Wird in dem Einfamilienhaus eines Arbeitnehmers, in dem er ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, die Gesamtwohnfläche durch Erweiterungsbaumaßnahmen vergrößert, ergibt sich für die anteilig auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Werbungskosten ein veränderter Aufteilungsmaßstab. Sind die Erweiterungsbaumaßnahmen mit Krediten finanziert worden, sind die darauf entfallenden Schuldzinsen dem häuslichen Arbeitszimmer selbst dann anteilig zuzuordnen, wenn die Baumaßnahmen das häusliche Arbeitszimmer nicht unmittelbar betroffen haben. Bundesfinanzhof/BRD VI R 49/95 v. 21.08.1995. (Betriebs-Berater 1995/2251, Heft 44)