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Meinungsäußerungsfreiheit und Redaktionsgeheimnis

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 667 Heft 10 v. 14.10.2011

§ 31 MedienG

Art 10 MRK:

Mit der Sicherstellung von durch § 31 MedienG geschütztem Material wird das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung selbst dann verletzt, wenn das Film- oder Tonmaterial Aufschluss über schwere und schwerste Verbrechen geben könnte.

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