Laut einer am 1. 7. 2001 in Kraft getretenen Verordnung des polnischen Finanzministeriums haben ausländische Unternehmen ohne Sitz in Polen nunmehr ein Recht auf Vorsteuerrückerstattung, ohne sich wie bisher vorher als Steuerzahler in Polen registrieren lassen zu müssen.
Die neue Verordnung die für österreichische Unternehmen einen erheblichen Vorteil bedeutet, ist ein weiterer Schritt in Richtung Konformität mit geltendem EU-Recht.