KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 82, 82a, 149 Abs 1, § 175 Abs 3
ZPO § 521
Die Erhebung eines Rekurses ist nicht erst nach Zustellung des Beschlusses, sondern schon von dem Zeitpunkt an zulässig, in dem das G an ihn gebunden ist.
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 82, 82a, 149 Abs 1, § 175 Abs 3
ZPO § 521
Die Erhebung eines Rekurses ist nicht erst nach Zustellung des Beschlusses, sondern schon von dem Zeitpunkt an zulässig, in dem das G an ihn gebunden ist.