In der ab 3. 7. 2016 geltenden Marktmissbrauchsverordnung ist als Ausnahme vom insiderrechtlichen Weitergabeverbot eine Safe-Harbour-Regelung für Marktsondierungen vorgesehen. Der EuGH legt das Weitergabeverbot bisher sehr restriktiv aus. Fraglich ist, ob diese Auslegung auch Marktsondierungen erfasst.