Werden Dienstreiseaufzeichnungen mangelhaft geführt, kann das im Rahmen einer GPLA sehr teuer werden. So auch in diesem Fall, den der VwGH zu entscheiden hatte.
VwGH 28. 5. 2008, 2006/15/0280
Sachverhalt
Der Arbeitgeber beschäftigte in seinem Abfallentsorgungsbetrieb LKW-Chauffeure, die diverse Abfallstoffe bei den Kunden einsammelten und zu einem Entsorgungsbetrieb brachten. Für die Dauer dieser Dienstreisen erhielten die LKW-Chauffeure ein Taggeld, das der Arbeitgeber steuerfrei auszahlte.