( § 120 Abs 1 ArbVG ) Durch die in § 120 Abs 1 ArbVG normierte Mandatsschutzklausel kommt eine Zustimmung zur Entlassung eines BR-Mitgliedes wegen Aushanges eines vom Geschäftsführer an einen Mitarbeiter gerichteten Briefes, in dem es um die Bereitstellung von Arbeitsbekleidung geht, am Schwarzen Brett und wegen der Anberaumung einer Gruppenversammlung samt Unterbrechung der Produktion nicht in Betracht.