§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG - Zahlt ein Dienstgeber einem zu Hause arbeitenden Dienstnehmer ein pauschales Aufwandsentgelt für einen in dessen Eigentumswohnung gelegenen Büroraum, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn dieser Büroraum durch den Dienstgeber nicht auch noch anderweitig genutzt wird (zB als Arbeitsort für andere Dienstnehmer) und der Dienstnehmer keine anderen Leistungen als die aufgrund des Dienstverhältnis geschuldeten erbringt.