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Lohnsteuerhaftung und Dienstgeberbeitrag bei Bezügen von dritter Seite

Lohnsteuer und AbgabenARD 4959/9/98 Heft 4959 v. 25.8.1998

( EStG § 82, FLAG § 41 Abs 3, HKG § 57 ) Weder haftet ein Arbeitgeber für Lohnsteuer von Bezügen, die ein Arbeitnehmer von dritter Seite erhalten hat, noch hat er von diesen Bezügen den Dienstgeberbeitrag oder den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu leisten.

VwGH 96/15/0215 v. 28.05.1998

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