BMF 22.11.1999, EAS 1560
Betriebsstätte im Sinne des DBA-BRD
Richtet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, wird unter folgenden Voraussetzungen hiedurch eine Betriebsstätte im Sinne des DBA für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet: