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SV-Beiträge bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

SozialversicherungARD 5092/10/2000 Heft 5092 v. 25.1.2000

( § 3 Abs 1, § 69 ASVG, § 16 AÜG ) Sozialversicherungsbeiträge für von einem tschechischen Dienstgeber an ein österreichisches Unternehmen überlassene Arbeitskräfte können auch dann nicht zurückgefordert werden, wenn die tschechischen Arbeitskräfte der Sozialversicherungspflicht in Tschechien unterliegen.

VwGH 21.09.1999, 97/08/0053

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