§ 292e EO - Bei einem mit 20 Stunden teilzeitbeschäftigten Geschäftsführer ohne entsprechenden Entgeltanspruch (hier: € 594,03 netto) ist für Zwecke der Lohnpfändung bei der Bemessung eines fiktiven angemessenen Entgelts neben dem Umfang der tatsächlichen Beschäftigung auch die Verantwortung und Haftung des Geschäftsführers unter Berücksichtigung der Größe des Unternehmens zu berücksichtigen.
OLG Wien 21.12.2005, 7 Ra 181/05x