( EO § 292e ) Bei einem teilzeitbeschäftigten Geschäftsführer ohne entsprechenden Entgeltanspruch ist für Zwecke der Lohnpfändung bei der Bemessung eines fiktiven angemessenen Entgelts neben dem Umfang der tatsächlichen Beschäftigung auch dessen Verantwortung und Haftung entsprechend den Unternehmensdaten zu berücksichtigen.
OGH 8 Ob A 69/99a v. 29.04. 1999