Hotel - Video
Die Übertragung von Filmwerken in einem Hotel von einer zentralen Video-Abspielvorrichtung in Gästezimmer erachtet Hügel, ÖBl 1983, 153, genausowenig wie die Weiterleitung von Rundfunksendungen durch eine Rundfunkvermittlungsanlage als urheberrechtlichen Verwertungsakt, da der Empfang in der Privatsphäre erfolge. Nur wenn eine Übertragung auch in öffentlich zugänglichen Räumen erfolge, bedürfe dies der Zustimmung des Urhebers, da dann eine öffentliche Aufführung vorliege.