Basierend auf den Liebhabereirichtlinien 1997 berücksichtigen die neuen Liebhabereirichtlinien (LRL 2012) die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen durch Gesetze, Verordnung, Rechtsprechung und Erlässe. Ab der Veranlagung 2012 sind die LRL 2012 generell anzuwenden; bei Außenprüfungen für vergangene Veranlagungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2011) sind die LRL 2012 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten oder die LRL 1997 bzw andere Erlässe günstigere Regelungen vorsahen. BMF 1. 1. 2012, BMF-010203/0599-VI/6/2011 (Volltext siehe http://findok.bmf.gv.at/findok/ ).