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LGBl f. Tirol 2002/67

ARD 5324/2/2002 Heft 5324 v. 16.7.2002

Festsetzung des Anpassungsfaktors für Ruhe- und Versorgungsbezüge und Nebengebührenzulagen sowie eines Wertausgleichs für Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Tiroler Landesbeamtengesetz für das Kalenderjahr 2002 in der Höhe von 1,011. Verordnung der Tir. Landesregierung; LGBl f. Tirol 2002/67, 22. Stück, ausgegeben am 5. 7. 2002.

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