vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lenkpausen - Ausnahmeverordnung

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/88RdW 2008, 122 Heft 2 v. 25.2.2008

Gemäß § 15 AZG ist nach einer Lenkzeit von höchstens 4 Stunden grundsätzlich eine Lenkpause von mindestens 30 Minuten einzulegen bzw nach Art 7 VO (EG) 2006/56 1 (Lenkzeiten-VO) nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten. Diese Lenkpause kann gemäß der neuen Ausnahmeverordnung für Lenker von Milchsammelfahrzeugen und für Lenker von Spezialfahrzeugen zur Durchführung von Geld- oder Werttransporten im innerstaatlichen Straßenverkehr entfallen, allerdings nicht für Fahrten für andere Zwecke (zB Überstellungsfahrten). BGBl II 2008/23.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!