Die Höhe des Lehrlingseinkommens und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2024 neu festgesetzt. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 705,90, im 2. Lehrjahr € 1.008,50 und im 3. Lehrjahr € 1.411,80 monatlich. (BGBl II 2024/97)