Zum österreichischen Vorabentscheidungsersuchen (4 Ob 79/11p, RdW 2011/665) betr den Begriff "gerechter Ausgleich" iSv Art 5 Abs 2 lit b RL 2001/29/EG hat der EuGH ua ausgesprochen, dass die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf von Trägermaterial unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Unionsrecht vereinbar sein kann.