I.
Der schon mehrfach geäußerte Zweifel, ob es angesichts der starken Inanspruchnahme des VfGH auf Dauer möglich sein wird, die bestehende Organisation des Gerichtshofes beizubehalten, verstärkt sich, wenn sich zeigt, daß am Ende des Jahres 1979 1133, am Ende des Jahres 1980 schon 1362 und am Ende des Jahres 1981 bereits 1536 Verfahren anhängig waren. Die steigende Zahl unerledigter Fälle ist umso beachtlicher, als der VfGH Jahr für Jahr eine sehr große Zahl von Entscheidungen aufweisen kann, von denen jeweils nur ein Teil veröffentlicht wird. Im Berichtsjahr 1981 wurden 942 Fälle erledigt, von denen 307 in die Sammlung aufgenommen wurden1).