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Von „besonderen Gewaltverhältnissen“ zu „besonderen Rechtsverhältnissen“ (mit dem Beispiel des Wehrrechtes)

AufsätzeDr. Udo SzekulicsJBl 1984, 231 Heft 9 und 10 v. 12.5.1984

I.

Die „besonderen Gewaltverhältnisse“ sind ein amorphes, durch viele Unsicherheiten gekennzeichnetes Thema der Rechtswissenschaft. Dies rechtfertigt den Versuch, diesen Typus genauer abzugrenzen.

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