EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 6
Das BMF hält an seiner früher geäußerten Rechtsmeinung (vgl RdW 1990, 329 f) fest, wonach unter dem in § 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988 verwendeten Terminus „laufend“ eine während der gesamten Versicherungsdauer zumindest jährlich anfallende Prämienzahlung verstanden wird.
BMF , 13.09.1999