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Laufende Prämienzahlungen

ErlassrundschauÖStZ 1999, 633 Heft 23 v. 1.12.1999

EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 6

Das BMF hält an seiner früher geäußerten Rechtsmeinung (vgl RdW 1990, 329 f) fest, wonach unter dem in § 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988 verwendeten Terminus „laufend“ eine während der gesamten Versicherungsdauer zumindest jährlich anfallende Prämienzahlung verstanden wird.

BMF , 13.09.1999

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