EStG: § 10 Abs 4
In § 10 Abs 4 EStG 1988 bestand ursprünglich im vierten Satz ein Investitionsfreibetrags-Ausschluss für gebrauchte Lastkraftwagen. Diese Bestimmung wurde gleichzeitig mit der Einführung des erhöhten Investitionsfreibetrages für (neue) lärmarme Lastkraftwagen in Geltung gesetzt (AbgÄG 1989).