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KVStG § 19, § 22

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4892/37/97 Heft 4892 v. 2.12.1997

( KVStG § 19, § 22 ) § 22 Abs 1 Z 4 bzw. 5 KVStG kann in keiner Weise entnommen werden, dass die unterschiedslos der Börsenumsatzsteuer unterliegenden Dividendenwerte ausländischer oder inländischer Herkunft einem unterschiedlichen Steuersatz unterworfen werden sollen. VwGH 91/15/0149, 0150 v. 23.02.1994. (Beschwerden abgewiesen)

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