( KVStG § 17, § 18 ) Die erhöhte Verkehrsteuerbelastung für GmbH-Anteile ist im Wege des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers im Steuerrecht sachlich gerechtfertigt; dies gilt auch für die auf 2,5% erhöhte Börsenumsatzsteuer. VfGH B-5086/96 v. 04.03.1997.