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KV-Handelsangestellte Beschäftigungsgruppe 3

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4953/40/98 Heft 4953 v. 4.8.1998

( KV-Handelsangestellte Beschäftigungsgruppe 3 ) Bestehen die Tätigkeiten des einzigen Arbeitnehmers in einem Auslieferungslager darin, dass er den für dieses Gebiet zuständigen Vertretern an Hand deren Aufträge die Warenpakete zur Auslieferung zusammenstellt, dazu die jeweiligen Lieferscheine schreibt, die getätigten Barverkäufe und Mahninkassi abrechnet, gelegentlich von Kunden direkt Bestellungen entgegennimmt und die Waren vorbereitet sowie kurze Zeit kleinere Barverkäufe tätigt, den Lagerbestand überwacht und teils auf Anweisung der Vertreter, teils aus eigener Initiative Waren beim Zentrallager bestellt sowie in dringenden Fällen Zukäufe tätigt, während die gesamte Administration, Buchhaltung, Mahnung und das gesamte Rechnungswesen im Zentrallager abgewickelt werden, sind diese Tätigkeiten in die Beschäftigungsgruppe 3 des KV der Handelsangestellten Österreichs einzuordnen. ASG Wien 21 Cga 53/97k v. 01.10.1997, rk.

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