( KV-Bauarbeiter ) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen der Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe werden mit 1. 5. 1999 zunächst mit einer Laufzeit von 8 Monaten um 2,1% erhöht. Ab 1. 1. 2000 erfolgt eine Zwischenerhöhung von 0,5% und mit 1. 5. 2000 eine weitere Anhebung um 2%. Die Zwischenerhöhung wird durch eine Reduktion des Zuschlagfaktors beim Weihnachtsgeld von 34% auf 25% abgegolten. (PWK v. 22. 4. 1999)