( KV-Bau § 9 ) Auch wenn ein ausländischer Bauarbeiter seinen ständigen Wohnort am Arbeitsort hat, seine Familie jedoch ihren Wohnsitz (Familienwohnsitz) im Ausland (z.B. Jugoslawien), besteht der Anspruch auf Trennungsgeld. ASG Wien 18 Cga 358/97s v. 03.09. 1998, rk.