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Kürzung von Notstandshilfe

SozialversicherungARD 5164/7/2000 Heft 5164 v. 24.10.2000

( § 36 Abs 6 AlVG idF BGBl 1996/411 ) Eine Kürzung der im Anschluss an einen Arbeitslosengeldbezug erstmals bezogenen Notstandshilfe kann nur nach einem tatsächlichen Bezug von Notstandshilfe in der Dauer von 6 Monaten erfolgen.

VwGH 31.05.2000, 98/08/0222

Ausmaß der Notstandshilfe

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