Im Hauptverbandsprotokoll Oktober 2005 (siehe dazu auch WIKU-Personal-aktuell, Ausgabe Nr 3/2006, Seite 49 ff) wurde eine sehr interessante Problematik abgehandelt, nämlich jene des „Nachtbetriebes“ im Gastgewerbe.Es geht hier um den so genannten Nachtarbeitszuschlag, wenn der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag überwiegend zwischen 22 und 6 Uhr arbeitet.