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Kündigungstermine - Ende der Lohnwoche

ArbeitsrechtARD 5022/10/99 Heft 5022 v. 23.4.1999

( ABGB § 1159, KV-Güterbeförderung ) Ist im Kollektivvertrag als Kündigungstermin das „Ende der Lohnwoche“ vorgesehen, kann ein davon abweichender Kündigungstermin - etwa zum Monatsende - auch dann nicht herangezogen werden, wenn eine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde, oder im Betrieb die Lohnzahlung grundsätzlich monatlich erfolgt.

OGH 8 Ob A 57/99m v. 18.03.1999

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